Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,363
BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01 (https://dejure.org/2002,363)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2002 - VII B 141/01 (https://dejure.org/2002,363)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - VII B 141/01 (https://dejure.org/2002,363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Rechtliches Gehör - Steuerberaterprüfung - Prüfungsanfechtung - Überschreiten des Ermessenspielraums

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; AO 1977 § 193 Abs. 1; ; AO 1977 § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 81, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
    Die weiter von der Beschwerde in diesem Zusammenhang erhobene Rüge, das FG habe sich in Widerspruch zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97 (BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93) gesetzt, weil es nicht dargelegt habe, "wie die Kontrollmaßstäbe an die Prüfungsentscheidung nachvollziehbar angewandt worden sein sollen", ist von dem beschließenden Senat weder sprachlich noch sachlich nachvollziehbar.
  • Drs-Bund, 04.07.2000 - BT-Drs 14/3750
    Auszug aus BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
    Wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zu dem vorgenannten Gesetz (BTDrucks 14/4061), aber auch aus der Begründung zu dem im zeitlichen Zusammenhang damit eingebrachten Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (BTDrucks 14/3750) ergibt, welches eine gleichlautende Revisionzulassungsvorschrift enthält, sollte mit diesen neu gefassten Zulassungsgründen --neben den Fällen der Divergenz im Sinne der dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. entwickelten Kriterien-- eine Zulassung der Revision ermöglicht werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen.
  • BFH, 05.04.2004 - VII B 178/03

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen

    Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfasst zunächst die Fälle der sog. Divergenzrevision im Sinne der dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, m.w.N.).

    b) Der neu gefasste Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfordert neben den Fällen der Divergenz auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden kann, weil beispielsweise dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 798).

    Soweit die Beschwerde vorträgt, dass das FG sich bei dieser Einschätzung zu Unrecht auf die Sachschilderung des Klägers bezogen habe, rügt sie eine unzutreffende Würdigung des klägerischen Vorbringens im finanzgerichtlichen Verfahren, was jedoch keinen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO darstellt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 798).

    Eine offensichtlich fehlerhafte Rechtsanwendung wird hiermit jedoch --wie bereits ausgeführt-- nicht dargelegt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 798).

  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    c) Zwar erfordert der neu gefasste Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO neben den Fällen der Divergenz auch dann eine Entscheidung des BFH, wenn die einheitliche Beantwortung einer Rechtsfrage nur durch eine Entscheidung des BFH gesichert werden kann, weil beispielsweise dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie, würden sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    d) Vor diesem Hintergrund hat das FA mit seinen Ausführungen auch nicht konkludent einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798) dargelegt, der die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht